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Lateinübersetzung – Trauungsregister
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Thomas

Moderator

Beiträge: 1001
Anmeldedatum: 19.05.2007
Wohnort: Eßlingen am Neckar
Beitrag Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 08.12.2007, 17:09    
  Antworten mit Zitat      
Hallo miteinander,
und wieder ſind die Lateiner gefragt. Kann das bitte jemand überſetzen?
Sämtliche Trauungsurkunden im Pfarr-
archiv sub? Reg Nro: 2 Fasci? anni 1863
Allegata. a


Besonders unſicher bin ich mir bei den Wörtern hinter denen Fragezeichen ſind und bei der Übersetzung des Lateiniſchen.
Intereſſant iſt auch hier wieder, ſobald die Sprache gewechſelt wird,
wird auch die Schrift gewechſelt (Von Deutſch-Kurrent zu -> Lateinschrift).
Einen ſchönen Adventsſonntag morgen
Thomas
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Olaf

Foren-Nutzer

Beiträge: 95
Anmeldedatum: 10.06.2007
Wohnort: Lüneburg
Beitrag . Verfasst am: 08.12.2007, 22:07    
  Antworten mit Zitat      
Hallo Thomas,
ich versuche die verschütteten Lateinkenntnisse zu reanimieren (wobei meine Lateinkenntnisse eher der Rubrik Notwehr zuzuordnen sind):

Gelesen:
Sämtliche Trauungsurkunden im Pfarr-
archiv sub Reg Nro: 2 Fasci: anni 1863
mich stört der Haken zwischen den letzten beiden Buchstaben. Damit kann ich z.Z. nichts anfangen!
Allegata. a.
Auch mit "Allegata. a." kann ich nichts anfangen:
allegatio, onis f = allegatus, us m
1. Absendung (einer Person), Sendung, Auftrag
2. (spätlatein) Rechtfertigung, Vorhaltung, Zitat (Bibelstelle)


Mein Versuch - ohne Gewähr:
Sämtliche Trauungsurkunden im Pfarrarchiv
unter Register Nummer: 2
(unter) Bündel/Band: Jahr 1863


Ich bin auf andere Lesarten und Übersetzungsvarianten gespannt.
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Thomas

Moderator

Beiträge: 1001
Anmeldedatum: 19.05.2007
Wohnort: Eßlingen am Neckar
Beitrag Fasci., Fase., Fasi., Fasei.?. Verfasst am: 09.12.2007, 15:16    
  Antworten mit Zitat      
Olaf hat Folgendes geschrieben:
... Fasci: anni 1863
mich stört der Haken zwischen den letzten beiden Buchstaben. Damit kann ich z.Z. nichts anfangen!
Hallo Olaf,
ja das Wort finde ich auch immer wieder leicht unterschiedlich geschrieben.
Vielleicht heißt es auch nicht Fasci sondern Fasei. mit Abkürzungspunkt am Wortschluß und ein i-Punkt über dem e?
Erläuterung wie ich darauf komme, siehe unten.


Da der Punkt aber manchmal auch über dem letzten Buschstaben steht,
kann man ihn manchmal als i lesen: -> Fasi

Aber das Fasé. oben darüber ist eigentlich sehr deutlich und hier das
e wahrscheinlich zu einem i verschliffen.


Hier kann man es also danach als Fasei lesen (sowohl e als auch i und das Zeichen über dem letzten Buchstaben
ist immer ein i-Punkt!

Das sind alle Versionen, die ich anbieten kann.
Gruß
Thomas
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Thomas

Moderator

Beiträge: 1001
Anmeldedatum: 19.05.2007
Wohnort: Eßlingen am Neckar
Beitrag Bündel. Verfasst am: 17.12.2007, 14:46    
  Antworten mit Zitat      
Hallo miteinander,
obwohl Olaf der einzige „Lateiner“ ist, so scheint es.

Gesuchte Übersetzung:
Sämtliche Trauungsurkunden im Pfarr-
archiv sub? Reg Nro: 2 Fasci? anni 1863
Allegata. a

Ich tendiere immer mehr dazu, dass die Abkürzung fas... für
fasciculum = Bündel oder
fasciculus = Bündelchen oder
fascis = Bündel = Bund
steht.

Dieser Wortstamm müsste es sein, oder? Bleibt noch Allegata. ?
allegatio=Absendung
allegatus=Sendung=Auftrag

Mit bestem Gruß
Thomas
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FUCHS

Foren-Profi

Beiträge: 190
Anmeldedatum: 29.10.2007
Wohnort: Wien
Beitrag Aw.: Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 10.12.2009, 11:52    
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Im Trauungsbuch Moletein z.B. 1760 stehen Einträge wie z.B.

Joes Langer, invalidus niles
cum ...

invalidus niles würde ich spontan mit "alter Krüppel" übersetzen und schließe daraus, dass hier eine Ehe geschlossen wurde, um die Braut als Erbin einsetzen zu können?
Kann mir hier jemand helfen?


Ebenso würde mich interessieren:
"ratione 3. et 4. gradus" vorher steht dann mit offizieller Erlaubnis usw,
Hier wird offenbar eine bischöfliche Erlaubnis für eine Ehe unter Verwandten erteilt -
weiß jemand, ab welchem Verwandtschaftsgrad diese Erlaubnis notwendig war (um 1760)?


Grüße aus Wien
Christian Fuchs
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Thomas

Moderator

Beiträge: 1001
Anmeldedatum: 19.05.2007
Wohnort: Eßlingen am Neckar
Beitrag Aw.: Blutsverwandtschaft bis einschließlich zum vierten Grad. Verfasst am: 10.12.2009, 13:51    
  Antworten mit Zitat      
FUCHS hat Folgendes geschrieben:
Ebenso würde mich interessieren:
"ratione 3. et 4. gradus" vorher steht dann mit offizieller Erlaubnis usw,
Hier wird offenbar eine bischöfliche Erlaubnis für eine Ehe unter Verwandten erteilt -
weiß jemand, ab welchem Verwandtschaftsgrad diese Erlaubnis notwendig war (um 1760)?
Hallo Christian,
die benötigt man nur in den Fällen des 3. und/oder 4. Grades in der Seitenlinie. Für den 1. und 2. Grad wird keine Dispens erteilt und ab dem 5. wird keine benötigt.

Bis 1983 wurde im Kirchenrecht gemäß des germanischen Rechts gezählt!
Der Verwandtschaftsgrad wird durch Zählung der Generationen auf den ersten gemeinsamen Stammvater bestimmt bzw. der Anzahl der Zeugungen zwischen diesen Personen.

Schau' auch mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung#Ehehindernisse_und_Dispens
Viele Grüße
Thomas

Zuletzt bearbeitet von Thomas am 10.12.2009, 14:34, insgesamt einmal bearbeitet
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FUCHS

Foren-Profi

Beiträge: 190
Anmeldedatum: 29.10.2007
Wohnort: Wien
Beitrag Aw.: Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 10.12.2009, 14:33    
  Antworten mit Zitat      
Danke Thomas!
Das erklärt ja auch etwas die dispens des "Invalidus": das ist wohl ein zeugungsunfähiger Ehepartner - wäre interessant, wie das festgestellt wurde!

viele Grüße
Christian
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Thomas

Moderator

Beiträge: 1001
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Wohnort: Eßlingen am Neckar
Beitrag Aw.: Invalidus niles. Verfasst am: 10.12.2009, 14:48    
  Antworten mit Zitat      
Hallo Christian,
das würde ich jetzt nicht hineininterpretieren. Zum Namen des Bräutigams gehört immer dessen Stand (Beruf). Oft steht ja auch dran. Bauernsohn, Reservist, Innwohner usw. Gesichert ist, er war Invalide. Ob Kriegsinvalide oder woanders her? Da gibt es tausend Gründe. Aber zeugungsunfähig daraus abzuleiten, wäre viel zu weit hergeholt.
Was niles heißt, weiß ich auch nicht? Wäre vielleicht in diesem Zusammenhang ganz interessant.
Mit bestem Gruß
Thomas
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FUCHS

Foren-Profi

Beiträge: 190
Anmeldedatum: 29.10.2007
Wohnort: Wien
Beitrag Aw.: Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 10.12.2009, 15:38    
  Antworten mit Zitat      
Die Zeugungsunfähigkeit wäre eine Geschichte - die laut Beschreibung in Deinem Wikipedia-Link eine Sache wäre, die die bischöfliche Dispens erfordert hätte. "Nur" Invalidität hätte ja keine Dispens notwendig gemacht!

"niles" kann ich nicht übersetzen - vermute jedoch, dass es "aniles" oder "seniles" oder so bedeuten soll.

Darum eben meine Hypothese:
Zeugungsunfähiger Greis, der jedoch ein Haus, Grund etc. besaß und keine Erben hatte.
Vielleicht hat er seine Pflegerin geheiratet?

Wäre interessant, ob diese bischöflichen Dispensen irgendwo erhalten geblieben sind!

Liebe Grüße
Christian
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Ehrenfried

Foren-Lehrling

Beiträge: 21
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Beitrag Aw.: Aw.: Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 10.12.2009, 20:51    
  Antworten mit Zitat      
"niles" kann ich nicht übersetzen - vermute jedoch, dass es "aniles" oder "seniles" oder so bedeuten soll.

Vermutlich heißt es miles- Soldat
Herzliche Adventgrüße Rosa
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FUCHS

Foren-Profi

Beiträge: 190
Anmeldedatum: 29.10.2007
Wohnort: Wien
Beitrag Aw.: Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 11.12.2009, 00:20    
  Antworten mit Zitat      
Liebe Rosa,
Du hast recht, das heißt MILES!

Der Eintrag im Trauungsbuch von Moletein lautet komplett:

"16. Juny 1760
In Eccle: Paro: cum licentia officy
Epalis olo: Joes Langer Inva:
lidus Miles, cum Rosalia Haa:
berlandin vidua."
"ex Kalt"
Testes:
Wenceslaus Allbrecht
et Franciscy Nagl
Incola Moletein

DEUTSCH: In der hiesigen Pfarrkirche (Moletein) mit offizieller bischöflicher Erlaubnis von Olmütz
Joes Langer invalider Soldat, mit Rosalia Haaberland, Witwe.
aus Kaltenlautsch

Damals "lief" gerade der Siebenjährige Krieg.
Warum nun war die bischöfliche Erlaubnis notwendig?
War er noch nicht 24? Den Geburtseintrag habe ich nicht gefunden, weil der vermutlich nicht in der Pfarre Moletein getauft wurde. Triebendorf? Tattenitz?
Oder brauchte ein aktiver Soldat eine bischöfliche Heiratserlaubnis?


Gefunden habe ich dazu auch:
1. Juli 1760 (quasi 14 Tage nach der Hochzeit):
Geburt Johannes
Eltern: Joes Langer und Rosalia, Kaltenlautsch
Die Totenbucheinträge Moletein 1757-1760 fehlen leider, so kann ich nicht feststellen, wann der Ehemann Haaberland der Rosalia gestorben ist.
Oder war das Kind noch vom Haaberland oder schon vom Langer?


Vielleicht sollte man keine einfachen Fragen stellen! :) Laut herauslachend

Grusse aus Wien
Christian Fuchs
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