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Militärdienst im österreichischen Heer - Soldaten aus Greife
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Hermine

Foren-Jungspund

Beiträge: 39
Anmeldedatum: 30.10.2007
Wohnort: Muggensturm
Beitrag Militärdienst im österreichischen Heer - Soldaten aus Greife. Verfasst am: 14.09.2010, 20:42    
  Antworten mit Zitat      
Hallo,
ich beschäftige mich mit dem Leben meines Großvaters, welcher aus Greifendorf stammte. Auf einem alten Foto habe ich ihn als einen Soldaten des 1.Weltkriegs gesehen; anscheinend war er bei Gebirgsjägern o.ä.. Wie ich erfahren habe, soll er in Tirol stationiert gewesen sein.
Meine Frage: Wer kann mir etwas über die damaligen Gepflogenheiten mitteilen?
Vielen Dank
Franz
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Thota

Moderator

Beiträge: 904
Anmeldedatum: 13.06.2007
Wohnort: Mannheim
Beitrag Aw.: Militärdienst im österreichischen Heer - Soldaten aus G. Verfasst am: 14.09.2010, 21:27    
  Antworten mit Zitat      
Hallo Franz,

die Frage habe ich vor kurzem auf einer Mailingliste beantwortet bekommen. Ich hoffe es hilft dir weiter.

Mit bestem Gruß
Thomas Tast

Mannschaften:
Der Wehrdienst war nach der Heeresreform von 1868, gültig ab 1869, 12 Jahre
lang.
Davon drei Jahre aktiver Dienst "in der Linie", also bei einer Einheit der
k.u.k. Armee oder k.u.k. Marine.
Weitere 7 Jahre in der Reserve bei dieser Einheit - mit regelmäßigen
Waffenübungen und weitere 2 Jahre
in der Reserve bei der k.k. Landwehr bzw. bei der k.u. Landwehr (Honved).
Aber es gab auch eine Minderheit von Rekruten, die die 3 aktiven Jahre bei
der k.k. Landwehr bzw. bei der k.u. Landwehr (Honved) ableisteten, also nie
zur k.u.k.-Armee bzw. k.u.k.-Marine gehörten.

Bis 1888 war man mit 20 Jahren musterungspflichtig, ab 1889 dann mit dem 21.
Lebensjahr.
Konkret:
Die Pflicht zum Eintritt in das Heer bzw. in die Landwehr begann von 1869
bis 1888 jeweils mit dem 1. Jänner des Kalenderjahres, in welchem der
Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendete, ab 1889 jeweils mit dem 1.
Jänner des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr
vollendete.

Die konkrete Einberufung erfolgte aber nicht immer sofort.
War man bei drei aufeinanderfolgenden Musterungen (eine pro Jahr)
untauglich, dann war man das dauerhaft und mußte sich nicht mehr mustern
lassen.

Die Wehrpflicht galt ab 1868/69 zwischen 21. und 42. Lebensjahr.
Im 1. WK waren die Geburtsjahrgänge 1865 - 1900 eingerückt, aber bei den
frühen Jahren natürlich nicht alle.
Wegen der hohen Verluste wurden im Laufe des Krieges auch immer mehr Ältere
einberufen, bis hin zu 50jährigen.
Freiwillig konnten sich aber auch noch Ältere melden.
Zu Kriegsbeginn wurden die gerade Aktiven (415.000 Mann, Jge. 1890-1892) an
die Fronten geworfen und fast 2,5 Millionen Reservisten einberufen. Bis Ende
1918 dienten dann fast 8 Millionen Soldaten der Habsburgermonarchie in den 4
ö.-u. Armeen.

Hier finden Sie die Kaiserliche Verordnung vom 18. Jänner 1916 wonach "im
Falle eines außerordentlichen Bedarfs zu persönlichen Dienstleistungen für
Kriegszwecke" auch "männliche arbeitsfähige Zivilpersonen" bis zum
vollendeten 55. Lebensjahr herangezogen werden konnten.
Sie durften zwar nur befristet und hinter der Front eingesetzt werden, waren
sie aber einmal eingezogen müßten Sie auch nach dem 55. Geburtstag im
Kriegsdienst verbleiben.
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=rgb&datum=19160004&zoom=2&seite=00000035&x=14&y=10

Verpflichtet zum Landsturm (also im Kriegsfalle) waren alle "vom Beginn des
Jahres, indem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden.."
Siehe Verordnung v. 1.Mai 1915:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=rgb&datum=19150004&seite=00000179
dann auch nächste Seite, § 3
Die neuen Jahrgänge während des 1. WK wurden alle zum Landsturm einberufen,
eben mit dem 1. Jänner des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr
vollendeten. D.h. auch der Jg. 1900 wurde noch einberufen.
Freiwillig melden konnte man sich mit 17, praktisch gesehen waren auch viele
16jährige unter den Freiwilligen und auch ein paar 15jährige.

Offiziere:
Maturanten konnten durch das Einjährig-Freiwilligenjahr in nur einem Jahr
den Status eines Reserveoffiziers erlangen - mit folgenden Waffenübungen.
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