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Wehrpflicht im Sudetenland
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Hinna65

Foren-Nutzer

Beiträge: 82
Anmeldedatum: 27.07.2007
Wohnort: Stuttgart
Beitrag Wehrpflicht im Sudetenland. Verfasst am: 10.01.2008, 14:31    
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Hallo liebe Forscher,
ich melde mich zurück.
Mal am Rande eine Frage: Wisst Ihr wie es mit der Wehrpflicht vor dem 2. WK war? Mussten alle jungen Männer zur Fahne?

MfG Corinna
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Markus

Moderator

Beiträge: 37
Anmeldedatum: 07.06.2007
Wohnort: Neu-Ulm
Beitrag . Verfasst am: 12.01.2008, 21:51    
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M.W. mußten bis 1938 alle männlichen Bewohner des Sudetenlands in der tschechoslowakischen Armee Wehrpflicht leisten, ab Oktober '38 gab es die Wehrpflicht nur noch für Deutsche - in der Wehrmacht. Tschechen waren davon befreit.

gruß, Markus
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Hinna65

Foren-Nutzer

Beiträge: 82
Anmeldedatum: 27.07.2007
Wohnort: Stuttgart
Beitrag Wehrpflicht. Verfasst am: 12.01.2008, 22:41    
  Antworten mit Zitat      
Danke Markus,
aber ich wollte noch wissen, bis zu welchem Alter sie dienen mußten und welche Zeit. Gb es auch die preussische Regelung bis zum 28. Jahr zur Verfügung zu stehen und Dienstzeit 3 Jahre? Verheiratete konnten befreit werden bzw. man mußte um Heiratserlaubnis bitten.

Gruß Corinna
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Thomas

Moderator

Beiträge: 1001
Anmeldedatum: 19.05.2007
Wohnort: Eßlingen am Neckar
Beitrag Aw.: Wehrpflicht. Verfasst am: 14.01.2008, 06:47    
  Antworten mit Zitat      
Hallo Corinna,

Alle wehrrechtlichen Fragen sind in der „Verordnung über die Einführung von Wehrrecht in den sudetendeutschen Gebieten“ vom 21.02.1939 (RGBl. 1939, Teil I, Seite 287) geregelt. Dort heißt unter § 2, dass „Angehörige der Geburtsjahrgänge 1914 und jünger ... zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht von zwei Jahren herangezogen“ werden.
Das heißt also am 21.02.1939 Alter 25 Jahre und jünger.
Und weiter: „Die in der tschechoslowakischen Wehrmacht abgeleistete Dienstzeit ist anzurechnen“.

Die vollständige Verordnung liegt mir (noch) nicht vor.

Ausnahmen der Wehrplicht waren meines Wissens Unabkömmlichkeit (bspw. zur Erhaltung des Bauernhofes oder des Betriebs), nicht aber Verheiratete. Für eine Trauung bekam man wahrscheinlich ein paar Tage frei.

Meldete sich jemand freiwillig, wurde der halbjährige Arbeitsdienst erlassen, wodurch sich vor Kriegsbeginn auch viele freiwillig zum Dienst meldeten, weil dieser dann erlassen wurde.
Die Wehrplicht betrug bei der Wehrmacht zwei und bei der SS drei Jahre.

Das alles galt bis zum Kriegsbeginn. Je länger der Krieg dauerte, desto wahrscheinlicher ist, dass das Gesetz geändert wurde und Ausnahmen nicht mehr gemacht wurden bzw. die Gründe nicht mehr berücksichtigt wurden. Ausnahme, wenn jemand glaubhaft machen konnte, dass sein Betrieb kriegswichtig war, wie es z.B. dem bekannten Oskar Schindler, gebürtig aus Zwittau, mit allerlei Tricks gelang. Er hat aber später behauptet, dass nie eine funktionsfähige Granate seinen Betrieb verließ.

Die, die aus oben genannten Gründen dadurch keine längere Ausbildung hatten, kamen später auch an die Front und die Überlebenschance war bedeutend geringer.

Mit bestem Gruß
Thomas
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Hinna65

Foren-Nutzer

Beiträge: 82
Anmeldedatum: 27.07.2007
Wohnort: Stuttgart
Beitrag Wehrpflicht. Verfasst am: 14.01.2008, 12:24    
  Antworten mit Zitat      
Danke, Markus, für Deine ausführlichen Schilderungen.

Gruß Corinna
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Baerbel

Foren-Profi

Beiträge: 145
Anmeldedatum: 11.04.2008
Beitrag . Verfasst am: 21.05.2008, 19:13    
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Hallo,

ich habe in den letzten Wochen dazu folgende Informationen erhalten.

Der Großvater meines Lebensgefährten, der 1898 geboren war, meldete sich Ende 1944/ Anfang 1945 (gezwungenermaßen) "freiwillig" zur Wehrmacht (es könnte auch eine Einberufung in den Volkssturm gewesen sein.) Er fiel bereits einige Wochen später im Feb. 1945.

Seine beiden ältesten Söhne, 1927 und 1929 geboren, wurden regulär eingezogen. Der ältere war 1943 zunächst Luftwaffenhelfer und ab 1944 regulärer Soldat. Er geriet 1945 in den Niederlanden in englische Gefangenschaft und kam 1946 wieder frei.
Vom jüngeren weiß ich nur, dass er auch noch "gezogen" wurde, in russische Gefangenschaft geriet und in der Gefangenschaft zur Zwangsarbeit herangezogen wurde. Er war aber bereits 1949 wieder in Freiheit, da er in in dem Jahr in Franken bei einem Unfall starb.

Es scheint so, als ob auch im "Sudetenland" die "ganz normale" Wehrpflicht galt - bis zum bitteren Ende mit Einziehung des allerletzten Aufgebots mit dem Jahrgang 1929.

Grüße
Bärbel
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