Sturma |
Moderator
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Beiträge: 1261
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Anmeldedatum: 12.06.2007
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Wohnort: Leteln bei Minden/Westf.
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Was sind Freiheiten in Dörfern?.
Verfasst am: 16.06.2008, 14:00
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Liebe Mitleser und -forscher,
in einer Urkunde von 1399, in der dem Erbrichter von Moletein seine Rechte bestätigt werden, da die alte Urkunde verbrannt ist, wird neben den Rechten, die er in Moletein hat, auch erwähnt, dass er die Freiheiten in den Dörfern Ohrnes und Pores (vielleicht ist hier Jores gemeint) hat. Ich frage mich nun, was man sich unter den Freiheiten in diesen Dörfern vorstellen muss. Da es sowohl in Ohrnes, als auch in Jores ein Erbgericht gab ist ja wohl kaum anzunehmen, dass den dortigen Richtern ihre Rechte zu Gunsten des Moleteiner Richters beschnitten wurden, oder doch? Oder heißt es, dass er Erbrichter von Moletein auch Erbrichter in den anderen beiden Dörfern war? Dann sollte es aber für Ohrnres und Jores (Pohres) eigene Urkunden geben, so denke ich jedenfalls. Leider sind mir bisher keine Urkunden für Ohrnes und Jores bekannt, aus denen hervorginge, welche Rechte die dortigen Erbrichter hatten. Unglücklicherweise fehlen auch die ersten Seiten des Moleteiner Grundbuches von 1617, die das Erbgericht betreffen.
Vielleicht hat ja jemand mehr Erfahrungen mit den Erbrichterurkunden und den verwendeten Begriffen und hat eine Idee.
Vielen Dank im Voraus.
_________________ Herzliche Grüße
Jürgen (Sturma)
Moderator für Hohenstadt, Müglitz und Umgebung
Ortsberichterstatter für Ohrnes und Rippau
www.sturma-online.de
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