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Grundbücher
Verfasst: 15.02.2014, 21:11
von Calpam
Hallo
ich möchte mich mit den Grundbücher von Ober-Heinzendorf beschäftigen und würde gerne wissen wie so ein Grundbuch aufgebaut ist also das mit den Besitzer ist klar was bedeutet aber z.b. die Rubrik Haftung hier ein Grundbucheintrag meines Ur-Ur. Urgroßvater
https://familysearch.org/pal:/MM9.3.1/T ... n264166212
Danke im voraus
Liebe Grüße
Roswitha
Aw.: Grundbücher
Verfasst: 18.02.2014, 18:20
von Sturma
Guten Abend Roswitha,
die Haftungen sind die im Grundbuch festgeschriebenen Verpflichtungen.
Aw.: Grundbücher
Verfasst: 20.02.2014, 17:44
von Werner
Dank der Aufmunterung von Jürgen (Sturma) habe ich schon einiges im Grundbuch von Rudelsdorf begriffen. Es tauchen aber immer wieder Fragen auf.
Meist übernimmt/kauft der älteste Sohn den Besitz vom Vater, Ausnahme wenn Erstgeborener Geistlicher wird. Wie ist aber zu erklären, dass ein Drittgeborener übernimmt und seine älteren Brüder zu Beginn des 19.Jhd. zwar ausbezahlt werden aber sich nicht landwirtschaftlich betätigen oder nur Taglöhner werden.
Wenn ein Sohn die Heirat plant und seine Zukünftige alleinige oder älteste Tochter (keine Brüder) eines Hofes wird, verliert der Sohn dann sein Recht auf das Erbe einer Landwirtschaft.
Wo kann man solche Fälle nachlesen? Gibt es dazu überhaupt Literatur?
Liebe Grüße an das Forum
Werner aus Wien
Aw.: Grundbücher
Verfasst: 20.02.2014, 18:29
von Sturma
Lieber Werner,
grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass alle "scheidenden Erben" abgefunden werden und ihre Erbberechtigung nicht verlieren. Man liest aber öfter mal, besonders nach dem 30-jährigen Krieg, dass die Erben auf die Abfindung verzichten oder wenigstens auf Teile davon. Manchmal stehen die Zahlungen im Grundbuch auch nicht vermerkt, da (aus welchen Gründen auch immer) die Abfindung schon gezahlt wurde. Das ist für den Familienforscher immer besonders bedauerlich.
Wer den Hof bekommt, hängt von vielen Faktoren ab. Es muss nicht immer der älteste Sohn sein, wenn dieser z.B. für die Übernahme des Hofes aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht geeignet war. Manchmal geht der Hof auch nicht in der direkten Linie weiter, sondern an den Bruder. Diese Mögllichkeit muss man immer bedenken und sollte sich nicht in die Irre führen lassen, wenn der Verwandtschaftsgrad nicht vermerkt ist und man glaubt es wären Vater und Sohn. Das Kirchenbuch wird es ans Licht bringen und es ist immer besser beide Quellen gegeneinander abzugleichen. Manchmal geht der Hof eben auch in ganz fremde Hände. Trotzdem bleiben die Erbberechtigungen bestehen.
Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass die "Nicht-Hoferben" versuchen mussten, sich so gut wie möglich zu versorgen, und das ging meist nur mit einer Einheirat auf einem anderen Hof, wenn man kein Handwerk erlernen wollte. Der Erfolg war abhängig von der zu erwartenden Abfindung und Aussteuer des elterlichen Hofes. Wer nicht einheiraten konnte, blieb entweder als "Inmann" auf dem Hof und arbeitete für den Besitzer oder wurde Tagelöhner. Ein Aufstieg aus dieser Position war nahezu unmöglich. Meist ging das nur über eine Einheirat als 2. oder 3. Ehemann.
Ich weiß nicht, ob es dazu Literatur gibt. Das beste Lehrbuch ist wahrscheinlich das Grundbuch selbst.
Aw.: Grundbücher
Verfasst: 24.02.2014, 13:10
von Blaschek
Liebe Suchende,
mir ist eben aufgefallen, dass die Grundbücher von Ober Heinzendorf vom Archiv in Opava online gestellt sind! Das scheint für alle Orte zu gelten, die zum Archiv Zamrsk gehören aber in Mähren liegen (zB Tattenitz, Triebendorf, Umgebung von Zwittau, Zwittau selbst nicht..) und für die überhaupt Grundbücher online abrufbar sind.
Vorteil in Opava ist, dass man die Bücher über den Ortsnamen (tschechisch) findet. Unter Datenbestände Grundbücher statt Matrikeln anhaken und schon kann es losgehen.
Liebe Grüße
Gerhard
Aw.: Grundbücher
Verfasst: 25.02.2014, 17:20
von Sturma
Lieber Gerhard,
das sind gute Nachrichten. Vielen Dank für den Hinweis.