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Hilfe zu Waisenamt und Großjährigkeit

Verfasst: 30.12.2019, 11:08
von Blaschek
Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Grundbuchseintragungen, besonders die Zahlungen an die Erben, können bei der Altersfeststellung sehr hilfreich sein. Dazu muss man allerdings wissen unter welchen Bedingungen die Beträge in das Waisenamt einbezahlt wurden, beziehungsweise, wann die Großjährigkeit erreicht wurde. Aktuell interessiert mich das für den Zeitraum um 1700 bis 1750.

Kann hier jemand helfen?

Besten Dank im Voraus´

Gerhard

Aw.: Hilfe zu Waisenamt und Großjährigkeit

Verfasst: 30.12.2019, 16:23
von Blaschek
Sorry, beim nochmaligen Durchlesen habe ich festgestellt, dass meine Frage nicht klar formuliert ist.
Mich interessiert mit welchem Alter die Großjährigkeit eingetreten ist und unter welchen Umständen für jemanden in das Waisenamt eingezahlt wurde. Ich nehme an, es geht dabei um minderjährige verwaiste Erben, kann aber nirgends Genaueres zu dem Thema finden.

Liebe Grüße
Gerhard

Aw.: Hilfe zu Waisenamt und Großjährigkeit

Verfasst: 30.12.2019, 18:35
von Torre
Hallo Gerhard,

kennst Du das nachfolgend verlinkte Digitalisat? Für Dich könnte es vor allem ab S. 82 (§ 45 ff.) interessant sein. Das Werk wurde erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts verfasst, dürfte aber auch für den für Dich wichtigen Zeitraum belastbare Anhaltspunkte liefern.

https://books.google.de/books?id=F9BMAAAAcAAJ&hl=de&pg=RA1-PA82#v=onepage&q=Waisensachen&f=false

Viele Grüße
Uwe

Aw.: Hilfe zu Waisenamt und Großjährigkeit

Verfasst: 30.12.2019, 20:18
von Blaschek
Herzlichen Dank Uwe,

mit diesem Link hast Du mir eine Goldgrube an Informationen geöffnet. Es begeistert mich immer wieder, was unter Josef II. gür Gerichtsbarkeit und Verwaltung aufgebaut worden ist.

Das Alter für die Volljährigkeit habe ich gleich gehabt (24 Jahre).

Waisenamt muss ich noch suchen. Sobald ich etwas habe werde ich es hier weitergeben.

Nochmals vielen Dank und die besten Wünsche zum Jahreswechsel,
Gerhard

Aw.: Hilfe zu Waisenamt und Großjährigkeit

Verfasst: 14.01.2020, 16:40
von Blaschek
Was ich zum Waisenamt herausgefunden habe:

Das Waisenamt war eine soziale Einrichtung in den österreichischen Kronländern, aber auch in anderen (deutschsprachigen) Ländern. Als ein Mittelding zwischen Vormundschaftsbehörde und Jugendfürsorge hatte es die Aufgabe das Vermögen minderjähriger Waisen zu verwalten. Somit waren unter anderem Zahlungen beim Erwerb von Häusern oder Grundstücken, die an Erben unter 24 Jahren zu leisten waren an das Waisenamt zu richten.
Damit kann man im Grundbuch erkennen, welche Erben unter bzw. über 24 Jahre alt sind.

Wahrscheinlich war das vielen von Euch sowieso bekannt.

Liebe Grüße
Gerhard