Das (katholische) Kirchenrecht unterscheidet zwischen der Verwandtschaft in "gerader Linie":
Dazu zählen
Enkelkinder, Kinder der Braut bzw. des Bräutigams (im Falle Witwe bzw. Witwer)
und die Eltern und Großeltern
Eine Dispens bei Verwandtschaft in gerader Linie gab es nicht, also gab es keine Hochzeit und daher auch keinen Eintrag in die Trauungsbücher.
Bei der "Seitenlinie" sind
Blutsverwandte II. Grades die Geschwister (keine Dispens möglich)
Blutsverwandte III. Grades: Onkeln und Tanten; Nichten und Neffen
Blutsverwandte IV. Grades: Cousinen und Cousins
Nur von Grad III und Grad IV, bzw. dann höheren Grades konnte Dispens erteilt werden.
Ebenso wurde Dispens erteilt, wenn jemand z.B. seine Schwägerin heiratete (die Witwe nach dem verstorbenen Bruder) usw.
Meiner Erfahrung nach sind solche Dispensen manchmal recht hilfreich, weil sie eben auf ein Verwandtschaftsverhältnis hinweisen, das man sonst vielleicht nicht so einfach entdeckt hätte.