Grundbuch Langenlutsch
Moderator: Burkhard Goetzl
Grundbuch Langenlutsch
Liebe Forenmitlieder,
ich habe leider noch keine Erfahrung mit den Grundbüchern.
Aus dem Gedenkbuch Langenlutsch S.222 habe ich folgende Information:
Am 14.12.1651 kauft Georg Ille vom Vater Benesch den Grund Nr. 44.
Kann mir jemand sagen wo ich den Eintrag im Grundbuch finde?
Vielen Dank
ich habe leider noch keine Erfahrung mit den Grundbüchern.
Aus dem Gedenkbuch Langenlutsch S.222 habe ich folgende Information:
Am 14.12.1651 kauft Georg Ille vom Vater Benesch den Grund Nr. 44.
Kann mir jemand sagen wo ich den Eintrag im Grundbuch finde?
Vielen Dank
Viele Grüße aus Schwaben
Günter
Günter
- Sturma
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Aw.: Grundbuch Langenlutsch
Guten Tag Günter,
Mit den Grundbüchern von Langenlutsch kenne ich mich nicht aus, noch weiß ich wo man die finden kann. Ich kann hier nur meine Erfahrungen mit den Grundbüchern im Allgemeinen teilen.
Da die Hausnummern erst um 1770 eingeführtt wurden, folgen die Grundbüchern ihrer eigenen Ordnung. Im ältesten Grundbuch sind die Besitzungen in der Regel der Größe und der Reihe (Lage) nach geordnet. Also zuerst Erbgericht und Freihof, dann die Bauern der Reihe nach, dann die Kleinbauern wiederum der Lage nach etc. pp.
Um den Eintrag zu finden, müsstest Du in etwa wissen wie groß der Hof Nr. 44 war, um einen Anhaltspunkt zu finden, wo im Grundbuch er stecken könnte. Manchmal haben die Grundbücher auch Indices. Man kann aber auch den Hof in einem jüngeren Grundbuch suchen, nämlich zu der Zeit, als es die Hausnummern gab, und geht dann zurück, denn oft gibt es am Anfang der Eintragungen einen Verweis auf das vorherige Grundbuch.
In der Regel sind alle Einträge zu einer Besitzung auf zusammenhängenden Seiten notiert. Ich habe allerdings auch schon Grundbücher gesehen, in denen die Einträge nicht nach Besitzungen sondern zeitlich geordnet sind. Insgesamt finde ich die Grundbücher sehr interesant, wenn es auch manchmal Mühe macht, die Einträge zu finden. Manchmal muss man das Buch eben auch von vorne bis hinten durchblättern.
Mit den Grundbüchern von Langenlutsch kenne ich mich nicht aus, noch weiß ich wo man die finden kann. Ich kann hier nur meine Erfahrungen mit den Grundbüchern im Allgemeinen teilen.
Da die Hausnummern erst um 1770 eingeführtt wurden, folgen die Grundbüchern ihrer eigenen Ordnung. Im ältesten Grundbuch sind die Besitzungen in der Regel der Größe und der Reihe (Lage) nach geordnet. Also zuerst Erbgericht und Freihof, dann die Bauern der Reihe nach, dann die Kleinbauern wiederum der Lage nach etc. pp.
Um den Eintrag zu finden, müsstest Du in etwa wissen wie groß der Hof Nr. 44 war, um einen Anhaltspunkt zu finden, wo im Grundbuch er stecken könnte. Manchmal haben die Grundbücher auch Indices. Man kann aber auch den Hof in einem jüngeren Grundbuch suchen, nämlich zu der Zeit, als es die Hausnummern gab, und geht dann zurück, denn oft gibt es am Anfang der Eintragungen einen Verweis auf das vorherige Grundbuch.
In der Regel sind alle Einträge zu einer Besitzung auf zusammenhängenden Seiten notiert. Ich habe allerdings auch schon Grundbücher gesehen, in denen die Einträge nicht nach Besitzungen sondern zeitlich geordnet sind. Insgesamt finde ich die Grundbücher sehr interesant, wenn es auch manchmal Mühe macht, die Einträge zu finden. Manchmal muss man das Buch eben auch von vorne bis hinten durchblättern.
Herzliche Grüße
Jürgen (Sturma)
Moderator für Hohenstadt, Müglitz und Umgebung
Ortsberichterstatter für Ohrnes und Rippau
www.sturma-online.de
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Aw.: Grundbuch Langenlutsch
Hallo liebe Forenmitglieder
Ich finde immer wieder ähnliche Einträge:
1667 15.3.beim Afterding verkauft .... den Grund ...
Was bedeutet im Grundbuch der Begriff Afterding ?
Vielen Dank
Ich finde immer wieder ähnliche Einträge:
1667 15.3.beim Afterding verkauft .... den Grund ...
Was bedeutet im Grundbuch der Begriff Afterding ?
Vielen Dank
Viele Grüße aus Schwaben
Günter
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- Sturma
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Guten Morgen,
mir fällt dazu nur ein, dass das Thing oder Thaiding die Bezeichnung für eine Gerichts- oder Volksversammlung ist.
Höfe wurden häufig in Gegenwart des Richters und der Geschworenen verkauft, wenn die Eigentümer minderjährig waren oder wenn es keine Eigentümer mehr gab, weil die Familie ausgestorben war. Das sollte sich aber aus dem Eintrag erschließen.
mir fällt dazu nur ein, dass das Thing oder Thaiding die Bezeichnung für eine Gerichts- oder Volksversammlung ist.
Höfe wurden häufig in Gegenwart des Richters und der Geschworenen verkauft, wenn die Eigentümer minderjährig waren oder wenn es keine Eigentümer mehr gab, weil die Familie ausgestorben war. Das sollte sich aber aus dem Eintrag erschließen.
Herzliche Grüße
Jürgen (Sturma)
Moderator für Hohenstadt, Müglitz und Umgebung
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www.sturma-online.de
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Aw.: Grundbuch Langenlutsch
Hallo Günter,
ich forsche auch zur Familie Ille in Langenlutsch (Nr. 44) und vielleicht kann ich Dir weiterhelfen
Ich melde mich per P.N. bei Dir.
Viele Grüße von
Mario
ich forsche auch zur Familie Ille in Langenlutsch (Nr. 44) und vielleicht kann ich Dir weiterhelfen

Ich melde mich per P.N. bei Dir.
Viele Grüße von
Mario